Impressum, Datenschutz, DSGVO, Cookies und Barrierefreiheit
Sicherheit- und DSGVO-Check für Ihre Website
Als DSB (zertifizierter Datenschutzbeauftragter)
prüfe ich Ihre Website auf Schwachstellen. Grobe Oberflächenprüfung mit kostenlosen Tools oder aufwendige Komplettprüfung.
Prüfung Impressum
Sind alle Pflichtangaben des Impressums gem. Unternehmensform auf der Website? Prüfung für leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und verfügbar!
Prüfung Datenschutz
Oberflächen-Abgleich der Cookies aus Wappalyzer & Gostery mit der Datenschutzseite. Sind die rechtlichen Standard-Infos ausgefüllt.
Prüfung Cookie-Banner und Barrierefreiheit
Oberflächenprüfung des Consent-Banners (kein Tiefencheck!) und ggf. Schnellprüfung Barrierefreiheit an drei Faktoren.
Über 30 Jahre Erfahrung
Sicherheit
Beim Website-Oberflächen-Check prüfe ich in wenigen Schritten die wichtigsten Punkte, damit Sie wissen, was noch zu tun ist.
Kontaktaufnahme
2: Mobil: 0152 0178 0974
3: eMail: info@webdesign-crossmedia.de
Terminvereinbarung
Transparente Kosten
Umsetzung
Zusatzkosten
Hintergrund (mit wem haben Sie es zu tun?):
Tim Rautenberg
Jahrgang 1968 aus Egelsbach (Hessen)
- Gelernter Drucker
- Studium Drucktechnik (Ing.)
- Betriebswirt (HWK)
- Ausbilder der graf. Branche
- Grafik- & Webdesigner (DTP-Akademie)
- Geprüfter PC-Betreuer (MS)
- Datenschutzbeauftragter IHK
- Datenschutzkoordinator (DSGVO)
Informationen zur DSGVO, Cookies und den rechtlichen Seiten (Impressum & Datenschutz)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
gilt nicht für private und rein geschäftliche (B2B) Angebote. Kleinunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter haben oder einen Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro erreichen, sind ebenfalls von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Zudem können Unternehmen von den Verpflichtungen des BFSG befreit werden, wenn Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko darstellen.
Die DSGVO
regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten auf Websites und gibt Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten. Für Website-Betreiber bedeutet dies, eine gut zugängliche Datenschutzerklärung bereitzustellen, die klar über die Datenerhebung und -verarbeitung informiert. Zudem muss oft die Einwilligung der Nutzer eingeholt werden, und es sind technische Maßnahmen wie eine verschlüsselte Verbindung (HTTPS) und eine Anpassung der Website (z.B. Cookie-Banner, Deaktivierung von Kommentaren, Verlinken statt Einbetten) erforderlich.
Der Sinn des Impressums
ist die rechtliche Absicherung und Transparenz für Verbraucher, indem es die Identität der Verantwortlichen einer Website offenlegt und eine Möglichkeit zur direkten und schnellen Kontaktaufnahme bietet. Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung, die es Nutzern ermöglicht zu wissen, wer hinter der Seite steht, wer die Verantwortung für die Inhalte trägt und an wen sie sich bei Fragen oder Problemen wenden können.
Eine Datenschutzerklärung
ist auf Websites vorhanden, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, insbesondere die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Website-Betreiber verpflichtet, Nutzer transparent darüber zu informieren, welche ihrer personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und für welche Zwecke dies geschieht. Sie dient zudem dem Vertrauensaufbau bei Nutzern und schützt das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen und Bußgeldern.
FAQ: Fragen und Antworten zu Cookies, den rechtlichen Seiten und der DSGVO
Wer braucht ein Impressum?
Welche Angaben gehören ins Impressum?
- Name bzw. vollständiger Firmenname
- Rechtsform (z. B. GmbH, e.K., AG)
- Vertretungsberechtigte Person(en) (z. B. Geschäftsführer)
- Anschrift (keine Postfachanschrift als alleinige Adresse)
- Kontakt: Telefonnummer, E‑Mail‑Adresse
- Registereintrag (z. B. Handelsregister) mit Registernummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt‑IdNr.), falls vorhanden
- Wirtschafts-Identifikationsnummer / Aufsichtsbehörde, falls erforderlich
- Angaben zur Haftpflichtversicherung, falls beruflich relevant (z. B. bestimmte freie Berufe)
Wo muss das Impressum stehen?
Was sind personenbezogene Daten im Rahmen der DSGVO?
Welche Dokumente/Pflichten brauche ich als Website‑Betreiber?
- Datenschutz‑/Privacy‑Policy (Datenschutzerklärung) mit Angaben zu Art, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, Speicherdauer, Betroffenenrechten, Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. Datenschutzbeauftragten.
- Technisch‑organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten. ACHTUNG: Auch Einzelkämpfer!
- Rechtskonforme Einwilligungen (wenn Verarbeitung auf Einwilligung beruht).
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (bei bestimmten Umfang).
- Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit externen Dienstleistern.
Was sind Cookies?
Kleine Textdateien, die beim Besuch einer Website im Browser gespeichert werden. Sie können technisch notwendige Informationen (z. B. Session‑ID) oder Tracking/Analyse/Marketing‑Zwecke erfüllen.
Brauche ich für Cookies eine Einwilligung?
Ja: Für alle nicht erforderlichen Cookies (z. B. Tracking, Statistik-Tools, Werbung) ist vor dem Setzen eine informierte Einwilligung erforderlich (Opt‑in). Für technisch notwendige Cookies, die für den Betrieb der Website unbedingt erforderlich sind, ist keine Einwilligung nötig, aber Transparenz in der Datenschutzerklärung ist erforderlich.
Wie muss eine Cookie‑Einwilligung gestaltet sein?
Freiwillig, informiert, eindeutig und dokumentiert. Nutzer müssen aktive Zustimmung geben (z. B. durch Klick auf „Zustimmen“). Voreingestellte Häkchen sind nicht zulässig. Nutzer müssen einfache Möglichkeiten haben, Einwilligungen zu verweigern oder später zu widerrufen.
Must‑have in der Datenschutzerklärung
- Verantwortliche Stelle (Name, Adresse, Kontakt)
- Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen
- Angaben zu Weitergaben an Dritte / Drittstaaten
- Informationen zu Cookies & Tracking (inkl. Opt‑in/Opt‑out-Optionen)
- Speicherdauer der Daten
- Betroffenenrechte & Kontakt zur Beschwerde bei Aufsichtsbehörde
- Hinweise zu Profiling / automatisierten Entscheidungen, falls vorhanden
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