Brückengärten 49, 63329 Egelsbach

Impressum, Datenschutz, DSGVO, Cookies und Barrierefreiheit

Sicherheit- und DSGVO-Check für Ihre Website

Als DSB (zertifizierter Daten­schutz­beauftragter)

prüfe ich Ihre Website auf Schwachstellen. Grobe Oberflächenprüfung mit kostenlosen Tools oder aufwendige Komplettprüfung.

Prüfung Impressum

Sind alle Pflichtangaben des Impressums gem. Unternehmensform auf der Website? Prüfung für leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und verfügbar!

Prüfung Datenschutz

Oberflächen-Abgleich der Cookies aus Wappalyzer & Gostery mit der Datenschutzseite. Sind die rechtlichen Standard-Infos ausgefüllt.

Oberflächenprüfung des Consent-Banners (kein Tiefencheck!) und ggf. Schnellprüfung  Barrierefreiheit an drei Faktoren.

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Über 30 Jahre Erfahrung

Als gelernter Grafik- & Webdesigner erstelle ich Ihre Website mit KI, Photoshop, Illustrator sowie Animationen und Video-Einbindugen.
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Sicherheit

Als Datenschutzbeauftragter (DSB) kann ich zusammen mit dem eRecht24 Premium Zugang Schwachstellen erkennen und ggf. beheben.

Beim Website-Oberflächen-Check prüfe ich in wenigen Schritten die wichtigsten Punkte, damit Sie wissen, was noch zu tun ist.

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Kontaktaufnahme

1: via Festnetz: 06103 386 80 83
2: Mobil: 0152 0178 0974
3: eMail: info@webdesign-crossmedia.de
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Terminvereinbarung

Sollte ich im Kundengespräch sein, melde ich mich schnellstmöglich.
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Transparente Kosten

Schnell-Prüfungen via Telefon und Screensharing dauern oft nur 10 Minuten. Da würde einen Betrag von 11,50 € bedeuten.
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Umsetzung

Wir telefonieren und auf Wunsch lade ich Sie via Google Meet auf meinen Monitor ein. Dort können wir gemeinsam die Punkte überprüfen. Ich teile Ihnen tel. mit, was dringend gemacht werden müsste und was noch notwendig wäre.
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Zusatzkosten

Umsetzung der Punkte kann von mir bei Nutzung von WordPress durchgeführt werden aber ist NICHT Bestandteil dieser Prüfung.
Tim-Rautenberg

Hintergrund (mit wem haben Sie es zu tun?):

Tim Rautenberg

Jahrgang 1968 aus Egelsbach (Hessen)

  • Gelernter Drucker
  • Studium Drucktechnik (Ing.)
  • Betriebswirt (HWK)
  • Ausbilder der graf. Branche
  • Grafik- & Webdesigner (DTP-Akademie)
  • Geprüfter PC-Betreuer (MS)
  • Datenschutzbeauftragter IHK
  • Datenschutzkoordinator (DSGVO)

Informationen zur DSGVO, Cookies und den rechtlichen Seiten (Impressum & Datenschutz)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

gilt nicht für private und rein geschäftliche (B2B) Angebote. Kleinunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter haben oder einen Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro erreichen, sind ebenfalls von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Zudem können Unternehmen von den Verpflichtungen des BFSG befreit werden, wenn Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko darstellen.

Die DSGVO

regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten auf Websites und gibt Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten. Für Website-Betreiber bedeutet dies, eine gut zugängliche Datenschutzerklärung bereitzustellen, die klar über die Datenerhebung und -verarbeitung informiert. Zudem muss oft die Einwilligung der Nutzer eingeholt werden, und es sind technische Maßnahmen wie eine verschlüsselte Verbindung (HTTPS) und eine Anpassung der Website (z.B. Cookie-Banner, Deaktivierung von Kommentaren, Verlinken statt Einbetten) erforderlich.

Der Sinn des Impressums

ist die rechtliche Absicherung und Transparenz für Verbraucher, indem es die Identität der Verantwortlichen einer Website offenlegt und eine Möglichkeit zur direkten und schnellen Kontaktaufnahme bietet. Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung, die es Nutzern ermöglicht zu wissen, wer hinter der Seite steht, wer die Verantwortung für die Inhalte trägt und an wen sie sich bei Fragen oder Problemen wenden können.

Eine Datenschutzerklärung

ist auf Websites vorhanden, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, insbesondere die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Website-Betreiber verpflichtet, Nutzer transparent darüber zu informieren, welche ihrer personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und für welche Zwecke dies geschieht. Sie dient zudem dem Vertrauensaufbau bei Nutzern und schützt das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen und Bußgeldern.

FAQ: Fragen und Antworten zu Cookies, den rechtlichen Seiten und der DSGVO

Wer braucht ein Impressum?
Grundsätzlich alle geschäftsmäßigen Webseiten, also insbesondere: gewerbliche Anbieter, Selbstständige, Freiberufler, Vereine mit geschäftlicher Tätigkeit und journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote. Auch viele Influencer/Blogs mit Werbung oder Affiliate-Links benötigen ein Impressum.
Welche Angaben gehören ins Impressum?
  • Name bzw. vollständiger Firmenname
  • Rechtsform (z. B. GmbH, e.K., AG)
  • Vertretungsberechtigte Person(en) (z. B. Geschäftsführer)
  • Anschrift (keine Postfachanschrift als alleinige Adresse)
  • Kontakt: Telefonnummer, E‑Mail‑Adresse
  • Registereintrag (z. B. Handelsregister) mit Registernummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt‑IdNr.), falls vorhanden
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer / Aufsichtsbehörde, falls erforderlich
  • Angaben zur Haftpflichtversicherung, falls beruflich relevant (z. B. bestimmte freie Berufe)
Wo muss das Impressum stehen?
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein — üblicherweise über einen klar bezeichneten Link „Impressum“ im Footer oder im Hauptmenü.
Was sind personenbezogene Daten im Rahmen der DSGVO?
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (z. B. Name, E‑Mail, IP‑Adresse, Standortdaten, Nutzer-IDs).
Welche Dokumente/Pflichten brauche ich als Website‑Betreiber?
  • Datenschutz‑/Privacy‑Policy (Datenschutzerklärung) mit Angaben zu Art, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, Speicherdauer, Betroffenenrechten, Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. Datenschutzbeauftragten.
  • Technisch‑organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten. ACHTUNG: Auch Einzelkämpfer!
  • Rechtskonforme Einwilligungen (wenn Verarbeitung auf Einwilligung beruht).
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (bei bestimmten Umfang).
  • Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit externen Dienstleistern.
Was sind Cookies?

Kleine Textdateien, die beim Besuch einer Website im Browser gespeichert werden. Sie können technisch notwendige Informationen (z. B. Session‑ID) oder Tracking/Analyse/Marketing‑Zwecke erfüllen.

Brauche ich für Cookies eine Einwilligung?

Ja: Für alle nicht erforderlichen Cookies (z. B. Tracking, Statistik-Tools, Werbung) ist vor dem Setzen eine informierte Einwilligung erforderlich (Opt‑in). Für technisch notwendige Cookies, die für den Betrieb der Website unbedingt erforderlich sind, ist keine Einwilligung nötig, aber Transparenz in der Datenschutzerklärung ist erforderlich.

Wie muss eine Cookie‑Einwilligung gestaltet sein?

Freiwillig, informiert, eindeutig und dokumentiert. Nutzer müssen aktive Zustimmung geben (z. B. durch Klick auf „Zustimmen“). Voreingestellte Häkchen sind nicht zulässig. Nutzer müssen einfache Möglichkeiten haben, Einwilligungen zu verweigern oder später zu widerrufen.

Must‑have in der Datenschutzerklärung
  • Verantwortliche Stelle (Name, Adresse, Kontakt)
  • Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen
  • Angaben zu Weitergaben an Dritte / Drittstaaten
  • Informationen zu Cookies & Tracking (inkl. Opt‑in/Opt‑out-Optionen)
  • Speicherdauer der Daten
  • Betroffenenrechte & Kontakt zur Beschwerde bei Aufsichtsbehörde
  • Hinweise zu Profiling / automatisierten Entscheidungen, falls vorhanden

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