Brückengärten 49, 63329 Egelsbach

Via Telefon / Screensharing in 5 Minuten Infos zum Impressum, Datenschutz, der DSGVO, Cookies und ggf. der Barrierefreiheit

Fehlt nur noch ein kurzer Sicherheits- und Rechts-Check, bevor Ihre Website live geht oder aktualisiert wird?
Mit meinem 5‑Minuten Website-Oberflächen-Check prüfe ich in wenigen Schritten die wichtigsten Punkte, damit Sie rechtlich wissen, was noch zu tun ist.

Ich prüfe (in 5 Minuten):

  • Cookies: Übersicht, Zweckangaben und Consent-Verhalten
  • Rechtstexte: Impressum, Datenschutzerklärung, Hinweise zu Drittanbietern (Sinnprüfung, sichtbare Hinweise)
  • DSGVO-Relevanz: Erkennbare Risiken bei Datenverarbeitung, Consent-Mechanik und Nachvollziehbarkeit
  • Barrierefreiheit (oberflächlich): Lesbarkeit, Farbkontrast, Haupt-Navigation und erkennbare Hürden für Nutzer*innen mit Einschränkungen

Für wen ist der Check geeignet?

Betreiber*innen kleiner bis mittlerer Websites

Ihr Nutzen in 5 Minuten:

  • Hinweise zu gravierenden Schwachstellen
  • Konkrete To‑Dos — was sofort behoben werden sollte 
  • Beruhigendes Gefühl, dass die wichtigsten rechtlichen und nutzerrelevanten Punkte überprüft wurden
  • Klarer Mehrwert ohne viel Aufwand

So funktioniert’s:

  • Anrufen und Link zur Website durchgeben
  • Auf Wunsch mit einem geteilten Bildschirm via Google Meet
  • Ich prüfe via  Wappalyzer und Gostery die Cookies und prüfe den Cookie‑Banner, SSL-Sicherheit, Impressum- und Datenschutzseiten, eingebundene Fonts, ggf. das Kontaktformular und wenn notwendig die wichtigsten Merkmale der Barrierefreiheit
  • Ich kläre sie am Telefon über notwendige und wünschenswerte Maßnahmen auf. 

Schnell Klarheit schaffen und rechtliche sowie nutzerfreundliche Risiken minimieren.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

gilt nicht für private und rein geschäftliche (B2B) Angebote. Kleinunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter haben oder einen Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro erreichen, sind ebenfalls von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Zudem können Unternehmen von den Verpflichtungen des BFSG befreit werden, wenn Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko darstellen.

Die DSGVO

regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten auf Websites und gibt Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten. Für Website-Betreiber bedeutet dies, eine gut zugängliche Datenschutzerklärung bereitzustellen, die klar über die Datenerhebung und -verarbeitung informiert. Zudem muss oft die Einwilligung der Nutzer eingeholt werden, und es sind technische Maßnahmen wie eine verschlüsselte Verbindung (HTTPS) und eine Anpassung der Website (z.B. Cookie-Banner, Deaktivierung von Kommentaren, Verlinken statt Einbetten) erforderlich.

Der Sinn des Impressums

ist die rechtliche Absicherung und Transparenz für Verbraucher, indem es die Identität der Verantwortlichen einer Website offenlegt und eine Möglichkeit zur direkten und schnellen Kontaktaufnahme bietet. Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung, die es Nutzern ermöglicht zu wissen, wer hinter der Seite steht, wer die Verantwortung für die Inhalte trägt und an wen sie sich bei Fragen oder Problemen wenden können.

Eine Datenschutzerklärung

ist auf Websites vorhanden, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, insbesondere die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Website-Betreiber verpflichtet, Nutzer transparent darüber zu informieren, welche ihrer personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und für welche Zwecke dies geschieht. Sie dient zudem dem Vertrauensaufbau bei Nutzern und schützt das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen und Bußgeldern.